Ein abgeschlossener Betreuungsvertrag kann beidseitig, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten auf das Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden.
Ein abgeschlossener Betreuungsvertrag kann beidseitig, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten auf das Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden.