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Fallen neben den Betreuungskosten noch andere Gebühren an?

16. Oktober 2016asuetschKosten

Als einmalige Gebühren fallen die Depotgebühr von CHF 500.00 (pro Familie) und die Einschreibegebühr von CHF 150.00 (pro Kind) an. Die Eingewöhnungswoche wird mit der Einschreibegebühr abgedeckt. Die Depotgebühr wird bei Beendigung der Betreuung zinslos zurückerstattet.

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