Aus pädagogischen Gründen (z.B. Nähe und Distanzverhalten) dürfen Mitarbeiter keine im Kinderhaus betreuten Kinder privat betreuen.
Aus pädagogischen Gründen (z.B. Nähe und Distanzverhalten) dürfen Mitarbeiter keine im Kinderhaus betreuten Kinder privat betreuen.